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EU beschließt die ansatzlose Massenüberwachung.

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EU beschließt die ansatzlose Massenüberwachung.
Bildquelle: Pixabay

Am 9. Juli 2026 wurde in Straßburg mit einem „Kniff“ die Überwachungsverordnung „Chat Control 1.0 „beschlossen“.
Unter dem Deckmantel „Kindesmissbrauch“ wird Europas Bevölkerung durch die EU überwacht.
Die Empörung bei der ESN (AfD) im Europa-Parlament ist groß. Kritik kommt von vielen Seiten.

Sie wurde vom EU-Parlament im März 2026 zwar abgelehnt, aber im Juli 2026 durch eine Hintertür wieder eingeführt.

Mit „Chat Control 1.0“ ist das Briefgeheimnis gestorben und die Massenüberwachung geboren.
Eine freiwillige Kontrolle großer Internetplattformen (zum Beispiel Meta, Google oder Microsoft) zu Kindesmissbrauch scheiterte, weil die EU-Datenschutzrichtlinien der privaten Kommunikation Schutzcharakter zubilligten. Deshalb hat die EU-Kommission 2021 eine Ausnahmeregelung ihrer Datenschutzregeln unter der Bezeichnung „Chat Control 1.0“ beschlossen. Sie sichert den Internetplattformen das Recht, alle digitalen Daten auszuschnüffeln. „Sichere“ Messenger-Portale (Nachrichtendienste) wie Signal, WhatsApp oder Threema (Schweizer Messenger-Dienst er gehört der deutschen Comitis-Capital)) sind von „Chat Control 1.0“ nicht betroffen, da die Ausnahmeregelung keine Aufhebung der digitalen Verschlüsselung dieser Nachrichtendienste vorschreiben kann.
„Chat Control 1.0“ lief 2024 aus, wurde aber bis zum 3. April 2026 verlängert. Im März 2026 lehnte das EU-Parlament zweimal eine Verlängerung von „Chat Control 1,0“ ab. Es wurde kritisiert, dass diese Art der Ausnahmeregelung nichts anderes ist, als eine Überwachung der Bevölkerung unter dem Deckmäntelchen des Kindesmissbrauchsschutzes.
Der Vertreter der stärksten EU-Fraktion, der EVP das ist die Europäische Volkspartei, Manfred Weber (CSU), forderte die EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola (EVP) auf, eine Initiative zu ergreifen, weiterhin in der Sache aktiv zu bleiben. Über eine Hintertür machte sie die Verlängerung von „Chat Control 1.0“ zwecks Bevölkerungskontrolle bis April 2028 möglich.
Die EVP schickte einfach die alte abgelehnte Fassung in Übereinstimmung mit dem Rat der EU-Mitgliedsstaaten als kurzfristig angesetztes Dringlichkeitsverfahren in zweiter Lesung ins Parlament. In der zweiten Lesung gilt ein Text für angenommen, es sei denn die Mehrheit der Abgeordneten lehnt ihn ab. Im Gegensatz zur ersten Lesung bedarf es bei der zweiten Lesung keiner einfachen Mehrheit, sondern einer absoluten Mehrheit, ebenso verändern sich die Vorzeichen: Bei der ersten Lesung wird abgestimmt, wer dafür ist, bei der zweiten wer dagegen ist. Trotz einfacher Mehrheit wurde die absolute Mehrheit bei der zweiten Lesung für die Ablehnung des Textes verfehlt, zumal die Abstimmung, aus klar erkennbaren taktischen Gründen, kurz vor der Sommerpause stattfand, bei der nicht mehr alle Abgeordneten anwesend waren – 178 waren abwesend oder enthielten sich der Stimme. 360 Gegenstimmen wären nötig gewesen, um das von Ursula von der Leyen durch die Hintertür eingebrachte Gesetz abzulehnen. Von einem „Kniff“ sprechen daher Kenner des EU-Parlaments, das immer wieder durch seine undemokratischen „Abstimmungen“ auffällt. Wäre über „Chat-Control“ nach dem gleichen Modus wie bei der ersten Lesung abgestimmt worden, wäre die Ausnahmeregelung auch in der zweiten Lesung durchgefallen. Wer nicht anwesend war, stimmte für die Aufhebung des digitalen Briefgeheimnisses ohne es zu wollen, ohne es zu wissen, ohne je dafür gestimmt zu haben. Sozusagen im Eilverfahren und mit dem Kalkül der „zweiten Lesung“ gelang der Überwachungs-Coup.
Aus deutschem Blickwinkel stimmten die Abgeordneten der Parteien, allen voran die ESN (AfD), zum allergrößten Teil gegen die Verlängerung der inzwischen zum Dauerbrenner gewordenen Ausnahmeregelung. EVP und SPD waren überwiegend geschlossen für die Fortsetzung der Ausnahmeregelung, sprich Bürgerüberwachung. Die CDU/CSU gehören, laut Medienberichten zu den stärksten Befürwortern der Kontrolle.
Der bayerische, parteilose Europaabgeordnete Dr. Friedrich Pürner sieht in dem Dringlichkeitsverfahren zu „Chat Control 1.0“ die Fortsetzung des Angriffs auf die Privatsphäre unbescholtener Bürger. Zahlreiche Politiker sind der gleichen Ansicht. Sie sehen in der Ausnahmeregelung eine Massenüberwachung ohne Verdachtsmomente. Es kommt zur Verletzung des Briefgeheimnisses und der Privatsphäre. Befürworter meinen, solche Eingriffe wären hinzunehmen, da Kinderschutz Vorrang habe. Mit einer solch billigen, pauschalierten Haltung könnte man allerdings jedes Grundrecht der Bürger außer Kraft setzen. Der deutsche EU-Abgeordnete Martin Sonneborn gab bekannt, dass das Vorgehen der EU gegen die Geschäftsordnung des EU-Parlaments verstieße. Alice Weidel, AfD-Bundesvorsitzende, machte es in ihrer Rede in dieser Woche im Deutschen Bundestag deutlich: „Hier wurde so lange abgestimmt bis das Ergebnis passt“.
An einem Schutz der Kinder vor sexuellem Missbrauch arbeitet die EU schon seit längerem. Am 11. Mai 2022 wurde ein entsprechendes Papier mit der Bezeichnung „Chat Control 2.0“ offiziell vorgelegt. Bis heute hat es die EU (Kommission, Parlament und Rat) nicht geschafft, dieses Papier abzuschließen beziehungsweise in Recht umzusetzen. Kinderschutz und massive Überwachung sind in dem Papier zwei sich gegenseitig blockierende Eckpfeiler. Es ist nicht zu erwarten, dass eine kurzfristige Einigung zustande kommt. Bemerkenswert ist die Tatsache, das relevante Hinweise zu „Pädosexuellen Verbrechen“ je nach Quelle, wie beispielsweise des Bundeskriminalamts, bisher durch die „Cat-Kontrolle“ über einen Zeitraum von fünf Jah nur zwischen 30 Prozent bis 50 Prozent zur Strafverfolgung herangezogen werden konnten.
Als Alternative wird daher mittels „Chat Control 1.0“ die generelle Überwachung der Bevölkerung in Kauf genommen beziehungsweise die private Kommunikation unter generellen Verdacht gestellt. Erwähnenswert ist dabei, dass sie bereits 2021 eingeführt wurde, während das eigentliche Verordnungspapier „Chat Control 2.0“ erst 2022 auf den Tisch gelegt wurde. Die erste Ausnahmeregelung zum eigentlichen Kernpunkt „Chat Control 2.0“ wurde also zu einem Zeitpunkt beschlossen, als „Chat Control 2.0“ noch gar nicht existierte. So verwundert es nicht, dass viele der Meinung sind, das Kindesmissbrauchsargument wird als Alibi für eine Aushöhlung des Briefgeheimnisses und der Privatsphäre missbraucht.
Dr. Pürner erinnert: „…Ohne konkreten Verdacht darf es keinen Eingriff in die Privatsphäre der Bürger geben…“ Er wirft der Parlamentspräsidentin Metsola vor, den früheren Beschluss des Parlaments übergangen zu haben, „um die anlasslose Überwachung unbescholtener Bürger weiter zu ermöglichen.“ Der EU-Abgeordnete Patrick Breyer sieht in der Fortsetzung von „Chat Control 1.0“ einen Rückschlag für Grundrechte und digitalen Datenschutz. Der italienische EU-Abgeordnete Ignazio Marino wendet ein: Kinder würden durch gezielte Strafverfolgung geschützt, nicht durch das Durchleuchten privater Nachrichten von Millionen Unschuldigen. Der Kinderschutzbund fordert zielgerichtete Maßnahmen statt anlassloser Massenüberwachung.
Besonders fragwürdig bei „Chat Control 1.0“ ist die Aushöhlung des Berufsgeheimnisses. Ärzte, Seelsorger, Anwälte und Journalisten erhalten keine Ausnahme, alles kann mitgelesen werden. Der digitale Brief ist nicht mehr geheim. Das Briefgeheimnis, ein Grundrecht für den Bürger, gilt nicht mehr. Das politische Establishment hat den Bürger seiner Privatsphäre beraubt. Der Bürger bekommt das Gefühl, seine Daseinsberechtigung beschränkt sich auf die Dauerfinanzierung des Staates, bar jeder Rechte, die ihm Stück für Stück genommen werden.
Jens Spahn (CDU) hatte sich bereits 2025 zu dem Unterfangen „Chat Control 1.0“ geäußert. Chatkontrolle sei so, „als würde man vorsorglich mal alle Briefe öffnen und schauen, ob etwas Verbotenes drin ist“, führte er an. Weiter erwähnte er, mit dem Grundrecht des Briefgeheimnisses ist das nicht vereinbar. Das gab dem Bürger Mut, war aber nur Schall und Rauch – inzwischen ist man von der CDU nichts anderes mehr gewöhnt.
Schlimmer noch, die EU bricht mit „Chat Control 1.0“ die Vertraulichkeit der Kommunikation in der eigenen „Charta der Grundrechte der Europäischen Union.“ Dort heißt es in Artikel 7: „Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihrer Kommunikation.“ Dieses Grundrecht ist verbindlich für alle EU-Institutionen und Mitgliederstaaten. In Richtlinie 2002/58/EG (ePrivay-Richtlinie) heißt es zudem: „Die Mitgliederstaaten gewährleisten durch ihre innerstaatlichen Rechtsvorschriften die Vertraulichkeit der Kommunikation und der damit verbundenen Verkehrsdaten über öffentliche Kommunikationsnetze und öffentliche Kommunikationsdienste.“ Damit wird eindeutig das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis in der digitalen Welt geschützt.
Auch wenn solche grundlegenden Rechte eingeschränkt werden dürfen, was an sich schon mehr als fragwürdig ist, denn dann sind es keine Grundrechte mehr, bedarf es einer strengen Überprüfung dieser Aushebelung. Vor allem ist die Verhältnismäßigkeitsprüfung heranzuziehen, und die dürfte keinesfalls bei „Chat Control 1.0“ gegeben sein.
Besonders pikant ist die Erkenntnis, dass solche Kontrollen für alles Mögliche und Unmögliche herangezogen werden könnten. Als Alibi bedarf es in der heutigen Zeit nur der Stichworte Propaganda, Krieg, Terror oder Extremismus, und schon läuft die Überwachungsstruktur an.
Brauchen wir eine solche EU der Massengängelung und Massenkontrolle. Das seit 1848 existierende Briefgeheimnis wurde 1933 von den Nationalsozialisten abgeschafft, um durch Demokraten 1945 wieder eingeführt zu werden. Die EU hat es seit 2021 wiederum abgeschafft und 2026 die Abschaffung auf skandalöse Weise bestätigt. Diese Tatsache zeigt, wie es mit der Demokratie und den Grundrechten in der EU bestellt ist. Der Wähler hat es in der eigenen Hand, mit seinem Wahlzettelkreuz seinen eigenen Untergang zu forcieren oder einen Ausbruch aus den verkrusteten bürgerfeindlichen Strukturen der EU herbeizuführen. Bislang hat er mit dem Kreuz bei den etablierten Altparteien, die für das Fiasko verantwortlich sind, für seinen Untergang gestimmt.

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