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Änderung des IFG ist de facto die Abschaffung der Informations-Freiheit.

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Änderung des IFG ist de facto die Abschaffung der Informations-Freiheit.
Bildquelle: Pixabay.

Die sogenannte Änderung des "Informations-Freiheit-Gesetz" bedeutet das faktische Ende von investigativem Journalismus.

Alle Menschen hatten bisher ohne eine bestimmte Voraussetzung dafür erbringen zu müssen einen Rechtsanspruch auf Informationen von Behörden. Zu konkreten Sachverhalten konnte eine Anfrage eingebracht werden, deren Beantwortung dann notfalls mit Hilfe des IFG eingeklagt werden konnte. Das war so beim bisherigen Informations-Freiheits-Gesetz (IFG), das lange erstritten worden war, und am 2. Juni 2005 vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Die Behörden waren zur Auskunft verpflichtet. Ausnahme-Regelung: Personenbezogene Daten, oder Auskünfte über eine relevante Sicherheitslage. Die Kosten für eine dementsprechende Anfrage waren bei 500 Euro gedeckelt. Gerade für Journalisten war dieses „Instrument“ unverzichtbar, brachte es doch Transparenz in unklare und nicht selten unlautere „Machenschaften“.

Beispiele für die Wirksamkeit des IFG sind die vom Europäischen-Gerichtshof 2029 einkassierte „Scheuer-Maut“ für ausländische Autos auf deutschen Autobahnen, die den deutschen Steuerzahler rund 270 Millionen Euro kostete. Die „Mauscheleien“ des ehemaligen Gesundheitsministers Jens Spahn (CDU), also sein Masken-Deal, Kostenpunkt rund 5,9 Millionen Euro, für FFP2-Masken während der „Corona-Plandemie“ die nie zum Einsatz kamen, wurde ebenfalls der breiten Öffentlichkeit durch das IFG bekannt. Philipp Amtors (CDU) hochbezahlte Lobbyarbeit für das US-amerikanische Start-up „Augustus Intelligence“, für das er 2020 einen offiziellen Brief mit dem Papier des Bundestags an den damaligen Bundeswirtschaftsminister Peter Altmeier schrieb und für ein Treffen mit den „Augustus Intelligence-Bossen“ warb, wurde nur durch das IFG offenbar. Alle diese Vorgänge lösten Kontroversen aus. Es sind aber auch und vor allem die „kleinen“ Anfragen der Bürger oder Lokaljournalisten in Kommunalverwaltungen, die so manches „Geheimnis“ lüfteten.

Mit der „Änderung“ des Informations-Freiheit-Gesetz, das einer Abschaffung gleichkommt ist nun die Transparenz perdue!

Jetzt besteht ein Fragerecht nur bei berechtigtem Interesse. Was ist das-und vor allem wer ist berechtigt? Wer entscheidet? Die bisher bei 500 Euro gedeckelten Kosten für diese „Auskünfte“ werden eklatant steigen, bei brisanten Fällen können sie sehr hoch sein. Wie hoch?

Dazu sagt Lars Klingbeil, Vizekanzler von der SPD: berechtigte Personen können ja weiter fragen. Nochmal: Wer sind die „berechtigten Personen“, wer entscheidet über ihre Berechtigung? Das liegt vollkommen im Dunkeln. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt? Wohl kaum!

Es ist nur folgerichtig, dass sich auf breiter Front gegen diese „Abschaffung“ des IFG Widerstand formiert. Laut Plattform „Frag den Staat“ fallen zukünftig 99% der Anfragen flach. Rund 120 Organisationen und Verbände, darunter der Deutsche Journalisten Verband (DJV) „Frag den Staat“, „Lobby Control“, „Chaos Computerclub“, protestieren, es gibt auch verfassungsrechtliche Bedenken gegen diesen eklatanten Eingriff in die Informations-Freiheit, einem elementaren Bürgerrecht.

Dazu auch unser aktueller Artikel zur Massenüberwachung „Chat-Conrol 1.0“
https://stattzeitung.net/artikel/eu-beschliesst-die-ansatzlose-massenueberwachung

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