Kommentar
Quo vadis – wohin geht die Masern-Bundestagspedition?
Masernimpfzwang beschneidet die Freiheit der Menschen.
Dr. Ronald Weikls Bundestagspetition zur Aufhebung der Masernimpfpflicht wurde beraten.
Dem Petenten (Petitionseinreicher) selbst wurde der Zugang zum öffentlichen Ausschuss verwehrt.
Fachanwältin Beate Bahner zerpflückte das Maserschutzgesetz.
Die Staatssekretärin des Bundesgesundheitsministeriums wirkte teils ratlos.
Der Masernimpfzwang war eine Blaupause für den Impfzwang während der Corona-Plandemie
1972 wurde die Masernimpfung in der Bundesrepublik Deutschland als Empfehlung eingeführt. Zu diesem Zeitpunkt waren die Masern bereits besiegt. Seit dem 1. März 2020 gilt eine Impfpflicht für Masern. Grundlage dafür bietet das Masernschutzgesetz, welches am 14. November 2019 vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Seitdem ist die quasi alternativlose Masernzwangsimpfung, beschönigend als Impfnachweispflicht etikettiert, in Deutschland zum Symbol der körperlichen und psychischen Unterwerfung geworden. Die Masernzwangsimpfung verkörpert im Grunde Psychoterror, denn sie kann als Anschlag auf die Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit interpretiert werden.
Weil das Masernschutzgesetz mit seiner Zwangsimpfung die Masernrealität konterkariert, initiierte der Mediziner Dr. Ronald Weikl eine Bundestagspedition, um die Zwangsimpfung aufzuheben. Um als Bundestagspetition angenommen zu werden, bedarf es 30.000 Mitzeichnungen innerhalb von vier Wochen. Die Petition erzielte 38438 Unterstützungen, wodurch am Montag, den 21. September 2026, die Eingabe in einem öffentlichen Ausschuss beraten werden konnte. Unter dem Link https://www.youtube.com/watch?v=BLiB0qKzJJw ist das Video „Ausschuss berät Petition zur Aufhebung der Masern-Impfpflicht“ des Deutschen Bundestags abrufbar.
Der Petent Dr. Ronald Weikl wollte dort mit der Fachanwältin für Medizinrecht, Beate Bahner, persönlich das Anliegen vortragen, um anschließend für Fragen von fünf Vertretern des Bundestags zur Verfügung zu stehen. Aus unerklärlichen Gründen wurde ihm am Freitag mitgeteilt, dass seine Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die Bundestagspolizei negativ ausgefallen wäre. Das bedeutet, er stelle ein Risiko für die öffentliche Sicherheit, staatliche Einrichtung oder andere Personen dar. Deshalb erhielt er „Hausverbot“ und wurde per Videoschaltung von seinem Hotelzimmer in den Sitzungssaal visuell und akustisch übertragen. Die Fachanwältin Beate Bahner durfte persönlich anwesend sein. Völlig unverständlich ist, dass der Petent dem Bundestag und Petitionsausschuss monatelang bekannt war, die Mitteilung des Ausschlusses aber zu einem Zeitpunkt erfolgte, an dem ein Widerspruch aus zeitlichen Gründen unmöglich war. So geht der Bundestag mit Petenten um!
Unverständlicherweise wurde dieser unglaubliche Vorgang nicht von der amtierenden Leiterin des Petitionsausschusses, Dr. Hülya Düber, bekanntgegeben, sondern nur durch den Petenten offenkundig. Durch das Weglassen der Wahrheit hat der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags eine zentrale Methode von Propaganda angewendet und damit sein wahres Gesicht gezeigt.
Weikl strich heraus, dass es nicht um ein Verbot der Masernimpfung geht, sondern lediglich um die Aufhebung der nahezu absurden Impfpflicht, weil keinerlei Notwendigkeit für eine verpflichtende Masernimpfung besteht. Er führte fort, dass die Abgeordneten mit zahlreichen Fehlinformationen bezüglich einer angeblichen Notwendigkeit einer Impfpflicht getäuscht worden sind, als sie 2019 über das Masernschutzgesetz abgestimmt haben. Das Risiko einer Schädigung durch die Impfung liegt um ein Vielfaches höher als das Risiko einer Schädigung durch eine Masernerkrankung, schob er nach und fügte an: „Das allein stellt schon eine Kontraindikation für die Impfung dar…“ Weikl forderte, dass der Mensch selbst, im Falle der Kinder die Eltern, entscheiden müsse, ob er sich impfen lassen wolle oder nicht.
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Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht, begann ihre Ausführungen mit einem Paukenschlag, als sie ausführte, dass es gar keine Risikoanalyse gäbe, inwieweit ungeimpfte Kinder tatsächlich eine Gefahr sind, weil eine saubere, korrekte, evidenzbasierte wissenschaftliche Risikobewertung schlichtweg fehlt. Zudem verwies sie auf eine amerikanische Studie, welche belegt, dass geimpfte Kinder chronisch kränker sind als ungeimpfte beziehungsweise ungeimpfte Kinder wesentlich gesünder sind als geimpfte. Angesichts der Tatsache, dass ein Ausschluss von nicht geimpften Kindern aus Einrichtungen ein eklatanter Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention und das dort verankerte absolute Diskriminierungsverbot ist, bedarf es nach ihrer Ansicht einer Absage an die Impfplicht. Darüber hinaus kommt es zum Verstoß gegen bindendes Völkerrecht, das deutsche Grundgesetz und die EU-Charta für Menschenrechte, weil das Grundrecht auf freie medizinische Entscheidungen nicht gewährleistet wird.
Anschließend hatten Vertreter der Parteien die Möglichkeit, an den Petenten Weikl, an die Fachanwältin Bahner und an die Politikwissenschaftlerin und Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesgesundheitsministeriums, Dr. Christiane Schenderlein (CDU), Fragen zu stellen. Simone Borchardt (CDU/CSU), Nicole Hess (AfD), Serdar Yüksel (SPD), Johannes Wagner (Bündnis90/DieGrünen) und Sören Pellmann (Die Linke) traten als Vertreter der Fraktionen auf.
Helles Licht ins dunkle staatliche Masernthema brachte die Frage von Borchardt: Sie wollte wissen, woran das höhere Risiko für einen Schaden durch Impfung im Vergleich zur Masernerkrankung festgemacht wird. Bahner erläuterte, dass die Nationale Verifizierungskommission Masern/Röteln am Robert Koch-Institut die Masern seit mehreren Jahren für eliminiert erklärt hat. Das EC (Elimination Committee) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gibt mit fünf Masernfälle pro Million Menschen vor, dass Masern als sehr seltene Krankheit gelten. Weiter wird angeführt, so Bahner, dass im gesamten europäischen WHO-Gebiet ein Mensch von 100 Millionen Menschen an Masern stirbt, das heißt, fast zehn von 930.000.000 sterben an Masern. Weiter führte Bahner aus, einer von 1.000.000.000 Menschen verstirbt an Enzephalitis, die durch eine Masernerkrankung hervorgerufen wurde. Diesen Zahlen gegenüber stehen zwischen 280 und 1140 schwere Nebenwirkungen durch die Masernimpfung.
Weikl ergänzte, dass man aufgrund einer durchgemachten Masernerkrankung im Gegensatz zur Impfung eine dauerhafte Immunität hat und obendrein gestärkt aus der Maserninfektion herausgeht, wodurch bei diesen Menschen zum Beispiel Autoimmunkrankheiten oder Krebs deutlich seltener auftreten. Bei Kindern ergeben sich Entwicklungssprünge aufgrund einer Masernerkrankung, nicht aber aufgrund einer Masernimpfung. Zu diesem Themenkomplex hatte Pellmann eine Frage bezüglich Masern-Impfdurchbrüchen an die Staatsekretärin. Sie war ratlos, da sie dazu keine Daten hatte – peinlich.
Spannend wurde es, als Yüksel eine Frage zum Gemeinschaftsschutz hinsichtlich der Impfwirksamkeit stellte. Die Staatssekretärin erläuterte, dass die Masernimpfung vor allem dem Schutz vulnerabler Gruppen diene. Unter vulnerablen Gruppen versteht man hinsichtlich der Masern, dass diese nicht geimpft werden können, weil sie von Natur aus ein erhöhtes Risiko haben, an einer Impfung Schaden zu erleiden und deshalb besonders schutzbedürftig beziehungsweise impfunfähig sind.
Mit dieser Aussage entlarvte und bestätigte die Staatssekretärin die Unsinnigkeit der Impfung. Denn es ist nicht verantwortbar und statthaft, einen Menschen um eines anderen Menschen willen Schaden zuzufügen. Des Weiteren gibt es bei der derzeitigen epidemiologischen Lage gar keine vulnerablen Kinder, die durch Masern zu Schaden kommen könnten. Folglich gibt es angesichts der bereits erwähnten Zahlen keinen einzigen Grund, eine Masernimpfung verpflichtend durchzuführen, zumal die Impfung keinen vollständigen Impfschutz garantiert, wie Impfdurchbrüche belegen, zu denen die Staatssekretärin, wie bereits erwähnt, keinerlei Daten hatte oder vielleicht haben wollte.
Noch peinlicher war die Frage des Bündnis-90/Die Grünen-Vertreters, der nach Studien zu bestimmten Themen fragte. Weikl nannte die entsprechenden Studien und verwies darauf, dass diese in einem Report aufgeführt sind, welche die Abgeordneten bereits im November letzten Jahres erhalten hätten und verweist zusätzlich auf einen Report vom Paul-Ehrlich-Institut, in welchem auf 13.000 gemeldete schwere Nebenwirkungen durch die Impfung hingewiesen wird. Allerdings ist dieser Report auf das Jahr 2012 datiert, danach erschien keiner mehr. Und der Petent legte nach: Im Cochrane Review 2020 wird bestätigt, dass Impfungen dramatische Schäden mit sich bringen können. Beim Cochrane Review handelt es sich um eine systematischen Übersichtsarbeit mit weltweit ausgewerteten Daten aus 138 Studien von über 23 Millionen Kindern, um die Wirksamkeit und unerwünschten Ereignisse der Masern-Mumps-Röteln-Windpocken-Impfung zu analysieren.
Da es keinen Maserneinzelimpfstoff gibt, kann nur ein Drei- oder Vierfachimpfstoff gegen Masern eingesetzt werden. Als Zugabe gibt es die Impfung gegen Mumps und Röteln, zuweilen auch gegen Windpocken. Hier fragte Weikl: Wie kann man einen Kombinationsimpfstoff geben, der gegen Röteln eingesetzt wird, obwohl diese seit Jahren eliminiert sind. Das ist nach Weikls Meinung ein Akt der Körperverletzung.
Wie es um die nationale Selbstbestimmung steht, machte die Staatssekretärin deutlich, indem sie Stellung nahm zu Borchards Frage: „Gibt es einen Punkt, an dem das Bundesministerium für Gesundheit selbst die Nachweispflicht für entbehrlich hielte?“ Ihre Antwort: „Die Nachweispflicht könnte dann eventuell aufgehoben werden, wenn die WHO tatsächlich feststellt, dass die Erkrankung eliminiert ist. Und so lange das nicht geschehen ist, kann die Nachweispflicht einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Masernimpfungen leisten. Vor allen Dingen, das hatten wir ja besprochen, bei vulnerablen Gruppen.“ Diese Aussage bestätigt, dass sich die deutsche Gesundheitspolitik hinter der WHO versteckt und dass die WHO-Politik das deutsche Gesundheitswesen mehr oder weniger gekapert hat. Bahner stellte dazu die berechtigte Frage, ob hier die WHO deutsche Gesetze macht oder ob es unsere Institutionen sind.
Der Petent verwies letztlich darauf, dass die extrem geringe Zahl an Maserntoten auf keinen Fall eine epidemiologische Notlage für Grundrechtseinschränkungen wie Impfzwang gegen Masern rechtfertigen würde.
Von keiner Seite wurde angesprochen, dass die Masernzwangsimpfung die Blaupause für die Corona-Zwangsimpfung in Gesundheitseinrichtungen lieferte. Ohne diese Blaupause wäre die Zwangsimpfung für Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich (einrichtungsbezogene Impfpflicht) nicht so schnell umzusetzen gewesen, wie sie umgesetzt wurde. Erinnern wir uns: Im November wurde das Masernschutzgesetz verabschiedet, am 1. März 2020, pünktlich zur Corona-Krise mit all ihren Maßnahmen, kam die Scharfstellung. Fällt die Zwangsimpfung im Masernschutzgesetz weg, wird bei einer neuen Plandemie oder tatsächlichen Pandemie eine neue vorgesehene Zwangsimpfung nicht so schnell durchzusetzen sein wie mit der Blaupause Maserimpfzwang. Die Maserzwangsimpfung ist sozusagen der schnelle Türöffner für andere Zwangsimpfungen, die natürlich immer mit dem Etikett Impfnachweispflicht umschrieben werden.
Insofern dürfte es nicht überraschen, wenn der Staat sich entgegen aller Fakten für eine Beibehaltung des Impfzwangs aussprechen würde. Lassen wir uns überraschen. Bis zur finalen Entscheidung einer Masern-Impfpflichtaufhebung muss die ganze Sache eine Kaskade an parlamentarischen und administrativen Schritten durchlaufen. Dafür kann man durchschnittlich 6 Monate bis zwei Jahre rechnen, zuweilen auch länger. Verkürzt wird die Angelegenheit, wenn die Impfpflichtaufhebung nicht erfolgt.
Die finale Entscheidung wird der Gradmesser sein, ob sich die Politik für den Menschen und dessen Gesundheit ausspricht oder den Impfzwang beibehält und damit einen Beitrag gegen die Gesundheit und Selbstbestimmung des Menschen liefert.
Lesen Sie zum Artikel auch den Kommentar: https://stattzeitung.net/artikel/dr-weikl-musste-draussen-bleiben-die-masern-petition-im-bundestag
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