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Strafanzeige gegen Richter des Bundesverfassungsgerichts!

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Strafanzeige gegen Richter des Bundesverfassungsgerichts!
Bildquelle: Pixabay

Gerichte und Staatsanwaltschaften entscheiden zuweilen im Sinne der Machteliten.
Justizentscheidungen schaffen mitunter ein demokratiefeindliches Klima.
Rechtsstaatlichkeit erleidet immer größeren Vertrauensbruch.
Bundesverfassungsgericht verwechselt Beschwerden – eine juristische Bankrotterklärung?
Strafanzeige gegen Verfassungsrichter wegen Rechtsbeugung.

Berichte über Strafanzeigen finden heutzutage verstärkt Eingang in die Medien. Aktuell ist das Urteil gegen einen Bürger, der Bundeskanzler Friedrich (Fritz) Merz als „Lügenfritz“ bezeichnete. Die Staatsanwaltschaft hat aktiv Kommentare auf einer sozialen Plattform durchforstet und den Fall vor Gericht gebracht. Inzwischen hat sich der Generalsekretär der CDU zur Gerichtsentscheidung geäußert: „Da haben die Menschen das Gefühl, die Meinungsfreiheit wird eingeschränkt… Und das ist nicht gut für eine Demokratie.“ Mit anderen Worten, was die Justiz teilweise macht, ist nicht gut für die erlebte Demokratie.

Szenenwechsel: Heidelinde Weis, eine inzwischen verstorbene Schauspielerin, sagte im öffentlich-rechtlichen Fernsehen im Zusammenhang mit Corona, man müsse Menschen prügeln, die gegen Impfungen demonstrieren (https://stattzeitung.net/artikel/2023-03-04-bhakdi-und-weis-ein-eklat-der-keiner-ist-zumindest-aus-strafrechtlicher-sicht). Hier dürfte zur Gewalt gegen nicht impfwillige Bürger aufgerufen worden sein. Die Staatsanwaltschaft sieht darin jedoch keinen Anfangsverdacht für weitergehende Ermittlungen. Die emotionalen Äußerungen in einem Meinungskampf sind laut Staatsanwaltschaft vollumfänglich vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes gedeckt. Sie erfüllen nicht den Tatbestand einer öffentlichen Aufforderung zu einer Straftat noch den Tatbestand einer Volksverhetzung.
Nicht wenige Menschen sind aufgrund solcher und anderer Juristereien der Ansicht, die Justiz sei nicht mehr neutral.

Unter diesem Aspekt bekommt eine Strafanzeige von 628 Menschen gegen drei Verfassungsrichter besondere Brisanz. Es handelt sich bei den Angezeigten um Prof. Dr. Christine Langenfeld (früheres CDU-Mitglied und von der CDU/CSU als Richterin vorgeschlagen), Dr. Rhona Fetzer (von der SPD als Richterin empfohlen) und Thomas Offenloch (auf Vorschlag der FDP gewählt). Alle drei Verfassungsrichter agieren im Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts, der sich vor allem mit staatsorganisationsrechtlichen Fragen beschäftigt.
Hintergrund der Anzeige: 628 Bürger hatten am 15. Februar 2026 eine Verfassungsbeschwerde gegen das Zustimmungsgesetz zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO eingereicht, da sie davon persönlich betroffen sind. In der Beschwerde wurden Grundrechtsverletzungen, Verstöße gegen das Völkerrecht und Verfehlungen gegen den Nürnberger Kodex geltend gemacht. Die Beschwerdeführer erläuterten unter Vorlage von Beweismaterial, dass der Erlass des Zustimmungsgesetzes zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften ein grundgesetz- und völkerrechtswidriger Akt sei.

Am 8. April 2026 wies das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde mit dem Hinweis ab, die Beschwerdeführer wären durch das Zustimmungsgesetz nicht unmittelbar betroffen. Das ist eine standardisierte Begründung des Bundesverfassungsgerichts für die Nichtannahme einer Beschwerde.
Das Kuriose dabei ist, dass sich die Gerichtsentscheidung gar nicht auf die Verfassungsbeschwerde vom 15. Februar bezog, sondern auf eine Verfassungsbeschwerde vom 20. August 2025, welche die 628 Beschwerdeführer gar nicht eingereicht hatten. Das Gericht verwechselte zwei separat eingereichte Verfassungsbeschwerden und kam aufgrund der Verwechslung zu einem falschen Ergebnis. Dieser Umstand begründet den Verdacht, dass sich die Richter mit der eingereichten umfangreichen Verfassungsbeschwerde gar nicht auseinandergesetzt haben, so die Verfasser der Strafanzeige. Die Organisation „GemeinWohlLobby – Bürgerinitiative für die Zukunft“ (https://gemeinwohl-lobby.de) führte dazu aus: „Wer eine Entscheidung auf eine nicht eingereichte Beschwerde stützt und dies schriftlich verkündet, kehrt sich vom Recht ab.“ Dies begründe den Verdacht der Rechtsbeugung. Dem Gericht wird vorgeworfen, es hätte die zentralen Argumente der Verfassungsbeschwerde vom 15. Februar 2026 gar nicht geprüft.

In der entsprechenden Strafanzeige wird ausgeführt: „In ihrer Entscheidung 2 BvR 331/26 haben die drei Beschuldigten sich sowohl in formeller als auch materieller Hinsicht von Gesetz und Recht, insbesondere dem Verfassungsrecht entfernt, so dass der Verdacht willkürlichen oder ideologisch gesteuerten Verhaltens besteht.“ Im Weiteren wird unter anderem sogar vom Verdacht eines Vorsatzdelikts gesprochen. Die Strafanzeige endet mit der Ausführung: „Willkürlich haben sich die drei Beschuldigten in ihrer Nichtannahmeentscheidung vom 08.04.2026 von Recht und Gesetz entfernt, so dass auch aus den oben dargelegten Gründen der dringende Verdacht einer Rechtsbeugung besteht“ (https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2026/06/Strafanzeige-Richter-1.pdf).
Wie anfangs erwähnt, werden „regierungskritische“ Strafanzeigen häufig abweisend und „regierungsfreundliche“ Strafanzeigen wohlwollend bearbeitet. Daher dürfte es von Brisanz sein, wie die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft mit der Anzeige umgeht.
Die Weisungsabhängigkeit hat der Staatsanwaltschaft in Deutschland bei vielen Bürgern einen schlechten Ruf eingebracht. Dazu kommt, dass Verfassungsrichter von Parteien vorgeschlagen und vom Bundestag beziehungsweise Bundesrat, also Parteimitgliedern, gewählt werden. Damit dürften die Richter einen hohen politischen Rückhalt genießen.

Die bisherige Praxis bei Corona- und WHO-Anzeigen hat deutlich gemacht, dass entsprechende Anzeigen erst gar nicht die Stufe eines Anfangsverdachts erreichen. Daher dürfte die Annahme der Strafanzeige gegen die drei Richter des Bundesverfassungsgerichts und die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens unwahrscheinlich sein, zumal die staatsanwaltschaftliche Hemmschwelle bei Verfahren gegen Richter am höchsten Gericht sehr hoch sein dürfte.
Nichtsdestotrotz sind solche Anzeigen wichtig, denn sie verdeutlichen, wie die Justiz arbeitet. Es ist zu befürchten, dass das Verwechseln zweier Beschwerden, das zu einer falschen Entscheidung führte, als unbeabsichtigtes Versehen schöngeredet wird. Zuweilen passieren aber Wunder. Deshalb hat die Anzeige gegen die drei Verfassungsrichter mehr als eine symbolische Bedeutung, denn die Justiz steht mit ihren Entscheidungen im Fokus der Glaubwürdigkeit.

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