Interview
(Presse)Freispruch für die stattzeitung.
Ist der 20. Juli 2026 ein historischer Tag für die Pressefreiheit? Sicher nicht, denn ein Richter mit Augenmaß ist nicht eben Standard, in den vielen Verfahren gegen Oppositionsmedien.
In Ravensburg hat jedoch das Recht obsiegt, und ein Unrechtsurteil aufgehoben.
Das ist bemerkenswert und auch bedeutsam. Dies kann als Blaupause dafür verstanden werden, dass Pressefreiheit in Deutschland nicht nur eine Worthülse ist, die sich ein Feld-Wald- und Wiesengericht so zurechtlegen kann wie es will. Die Ausübung der Pressefreiheit als Nötigung zu bestrafen, ist nicht Ausdruck deutscher Rechtsprechung. Vielmehr die Haltung einer Staatsanwaltschaft die offen aussprach, was Teile der Justiz denken- und wonach sie urteilen, verurteilen.
„Er wollte nicht nur Bilder machen, auch von seiner Grundeinstellung her“, hatte der Staatsanwalt in Biberach die Vorlage für das Urteil abgegeben. Getreu einem Landesfürsten, Winfried Kretschmann und seinem Innenminister Thomas Strobl die im Vorfeld bereits wussten das es harte Strafen für die „Biberacher-Bauern-Proteste“ hageln würde.
Dies hat das Biberacher Amtsgericht umgesetzt. Viele der dort gesprochenen Urteile gegen die Bauern, und das Urteil gegen Michael von Lüttwitz, sind Schandurteile- so nannte das bereits Patrik Baab.
Nun hat der vorsitzende Richter am Landgericht in Ravensburg, Dr. Pohlmann, das Biberacher Urteil aufgehoben. Freispruch lautet sein Urteil, denn der Pressefotograf der stattzeitung, Michael von Lüttwitz, ist nur seiner Pressearbeit nachgekommen- und hat niemanden genötigt.
Das konnte man auf den Polizeivideos deutlich sehen. Das sah auch die Richterin in Biberach.
„Ich habe wieder Hoffnung“, sagte von Lüttwitz unmittelbar nach dem Freispruch.
Hoffnung auf Gerechtigkeit ist genau das was wir alle so dringend brauchen.
Heute ist ein guter Tag für die Pressefreiheit, heute ist ein guter Tag für die Hoffnung, dass doch nicht alles möglich ist in einem Land, in dem so ziemlich alles möglich zu sein scheint.
Es ist dies aber auch die unmissverständliche Botschaft sich zu wehren, da wo man sich ungerecht behandelt fühlt. „Wer sich nicht wehrt lebt verkehrt“, ist ein alter Sponti-Spruch, und nicht jedem ist Gegenwehr möglich. Aber der Glaube an Gerechtigkeit hat uns beflügelt in diese Berufung zu gehen. Der Richter in Ravensburg hat diesen Widerstand gegen die Ungerechtigkeit belohnt.
Wir werden also weitermachen. Journalismus mit Rückgrat ist nicht selbstverständlich, schon gar nicht von allen gewünscht- und muss manchmal auch hart erkämpft werden.
Pressefreiheit!
Bleiben Sie mit uns mutig, Ihre Stef Manzini
PS: Das der "Schmier-Journalist" vom Biberacher Weberberg immer wieder mit seinen Beiträgen unter der Gürtellinie Michael von Lüttwitz angreift und persönlich beleidigt ist bekannt. Er saß gestern auch wieder in der Gerichtsverhandlung. Wir sind gespannt zu sehen, wie dieser Typ jetzt den richtigen Ton trifft, um von Lüttwitz Freispruch seinen Anhängern zu erklären...
Hier ist der Link zum Artikel: "Pressefreiheit statt Nötigung"
Sehen Sie dazu auch das Interview mit der Verteidigerin Viktoria Dannenmaier, und dem stattzeitungs-Autor Michael von Lüttwitz. „Ich habe wieder Hoffnung“
Hier ist der Link zum damaligen Gerichtsprozess gegen Michael von Lüttwitz. Viele weitere Artikel zu den „Bauern-Protesten“ und „bauern-Prozessen“ finden Sie unter dem Suchbegriff „Biberach“ auf stattzeitung.net
https://stattzeitung.net/artikel/2024-12-18-er-wollte-nicht-nur-bilder-machen-auch-von-der-grundeinstellung-her-staatsanwalt-abt-in-biberach
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