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Die Europäische Union (EU) zeigt oftmals Doppelzüngigkeit bei ihrer Politikausrichtung.
Ein Beispiel dafür ist die Mikroplastik-Problematik.
Bei der EU gibt es anscheinend „gutes“ und „böses“ Plastik ̶ Strohhalme stören, Mund-Nasen-Bedeckungen (Masken) nicht.
Freigesetztes Mikroplastik aus Windkraftanlagen wird von der EU ignoriert.
Der EU-Abgeordnete Gerald Hauser nimmt sich der EU-Heuchelei und -Doppelmoral an.
Ausufernde Bürokratie, Untergrabung der Meinungsfreiheit, Bevormundung, Bürgerferne, Souveränitätsverlust der Nationalstaaten, Handlungsunfähigkeit in Krisen und wirtschaftliche Ungleichheiten sind einige immer wiederkehrende Kritikpunkte gegenüber der Europäischen Union (EU). Doppelmoral und Heuchelei seitens der EU steigern bei vielen die Abneigung gegenüber dem europäischen Staatenverbund. Aktuell fällt die Doppelmoral in der Mikroplastik-Politik negativ auf.
In der EU wird Mikroplastik-Problematik mutmaßlich in zwei Gruppen klassifiziert, obwohl es sich um das gleiche Material handelt: nicht akzeptiertes Mikroplastik und akzeptiertes Mikroplastik. In welche Gruppe Plastikpartikel fallen, hängt anscheinend von der Gesinnung der EU ab.
Am 3. Juli 2021 trat die Richtlinie (EU) 2019/904 in Kraft, welche am 5. Juni 2019 beschlossen worden war. Bei dieser Richtlinie handelt es sich um ein Verbot von Einweg-Plastikartikeln. Darunter fallen laut des damaligen Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und Nukleare Sicherheit unter anderem Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Luftballonstäbe aus Kunststoff, To-Go-Plastiklebensmittelverpackungen und so weiter. Das Ministerium fügte an: Das Verbot wird durch die Einwegkunststoffverbotsverordnung umgesetzt.
Mit dieser EU-Richtlinie sagen die Mitgliedsländer der EU dem Plastikmüll und dem daraus resultierenden Mikroplastik den Kampf an. „Da Mikroplastik fast überall in der Umwelt vorkommt, ist der Mensch sowohl durch die Luft, die er atmet, als auch durch die Getränke und Lebensmittel, die er zu sich nimmt, gegenüber Mikroplastik exponiert. Die Aufnahme erfolgt sowohl über die Lunge durch Inhalation von Mikroplastikpartikeln als auch bei oraler Aufnahme über den Magen-Darm-Trakt.“ Diese Feststellung trifft das Umwelt-Bundesamt.
Darüber hinaus zerstört Mikroplastik unsere gesamte Lebensgrundlage. stattzeitung.net hat darüber ausführlich berichtet: (https://stattzeitung.net/artikel/2025-08-16-plastikabkommen-gescheitert-eine-ec-karte-mikroplastik-pro-woche-und-mensch und (https://stattzeitung.net/artikel/2025-09-06-zerstoerung-des-hormonhaushalts-durch-mikro-und-nanoplastik).
Mikroplastik aus unserem Leben als Schadsubstanz zu verbannen, ist hoch einzuschätzen. Da hat die EU sicherlich die Zeichen der Zeit erkannt. Allerdings macht sich die EU einer Doppelmoral schuldig und wird dadurch zur Heuchlerin, weil sie andererseits das sinnlose Tragen von Masken (Mund-Nasen-Bedeckungen) während der Coronazeit nachdrücklich unterstützt hat.
Für die Entsorgung der Maske und damit des daraus entstehenden Mikroplastiks hat die EU keine Vorkehrung getroffen. In Deutschland sollte die Maske in den Restmüll wandern, was nur bedingt geschah. Überall sah man entsorgte gebrauchte Masken herumliegen. Die Masken bestehen aus Polypropylen oder anderen Kunststoffen, die zu Mikroplastik zerfallen. Allein in den Monaten April bis September 2020 wurden zum üblichen Maskenbestand zusätzliche 170.000 Tonnen Masken von der EU importiert. Da der Plastikanteil der Masken bei etwa 80 Prozent liegt, sind das 136.000 Tonnen Plastikmüll. Weltweit geht die WHO (Weltgesundheitsorganisation) von 129 Milliarden Masken pro Monat in den Spitzenzeiten aus. Bei drei Gramm Plastik pro Maske sind das 3.870.000 Tonnen Plastik. Dazu kamen Plastikhandschuhe und Verpackungen von Masken und Handschuhen. Einerseits von der EU nicht akzeptierte Plastikgegenstände wie Plastikeinwegbesteck oder Strohhalme wurden geächtet, von der EU akzeptierte, ja geradezu geförderte Masken wurden nicht geächtet. Das ist Doppelmoral und Heuchelei.
Und die Doppelmoral und Heuchelei geht weiter. Die Verordnung (EU) 2025/2365 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. November 2025 über die Vermeidung der Freisetzung von Kunststoffgranulat zur Verringerung der Umweltverschmutzung durch Mikroplastik trat am 16. Dezember 2025 in Kraft. Die Verordnung zielt darauf ab, Verluste von Kunststoffgranulat entlang der Lieferketten zu unterbinden.
Hier wird strafbewährt darauf geachtet, dass es im Idealfall zu keinen Kunststoffverlusten bei den Lieferketten kommt, wodurch die Umwelt geschützt wird. Unverständlicherweise hat die EU keinerlei Regelung getroffen, dass von den Windkraftanlagen, die sie nachdrücklich fördert, kein Mikro- und Nanoplastik in die Umwelt gelangen darf, was aber im großen Stil geschieht. Hier ist unschwer wieder die Doppelzüngigkeit der EU zu erkennen – Doppelmoral und Heuchelei in Reinform.
Verschiedene EU-Abgeordnete haben sich über die Mikroplastikverseuchung der Umwelt durch Windräder mokiert. Kosma Zlotowski aus Polen, Fernand Kartheiser aus Luxemburg, Virginie Joron aus Frankreich, Christine Anderson aus Deutschland (AfD) sind Abgeordnete, welche Transparenz hinsichtlich des Mikroplastikabriebs und anderer Schadwirkungen durch Windkraftanlagen fordern. Eine zentrale Rolle bei der Debatte um Mikroplastik durch Windkraftanlagen nimmt der Abgeordnete des Europäischen Parlaments Gerald Hauser von der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) ein. Er warnt vor ökologischen Schäden durch Windkraftanlagen, vornehmlich durch Mikroplastikabrieb und Infraschall. Hauser wirft der EU-Kommission vor, berechtigte Bedenken in gesundheitlicher Hinsicht nicht nur zu ignorieren, sondern systematisch auszublenden. Der EU-Politiker fordert: „Die EU-Kommission muss endlich Farbe bekennen. Geht es ihr tatsächlich um den Schutz von Umwelt und Gesundheit oder um Verteidigung eines ideologischen Green-Deal-Narrativs.“
Deshalb hat Hauser (Patriots) an die EU-Kommission folgende drei Fragen gestellt: Warum verschweigt die EU-Kommission die Umweltverschmutzung durch Mikroplastik von Windrädern? Wie will die EU-Kommission ihr Ziel einer Null-Umweltverschmutzung bis 2050 erreichen, wenn die Windenergie weiterhin massiv ausgebaut werden soll? Hat für die EU-Kommission der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und einer intakten Umwelt Priorität, oder steht das Festhalten am Narrativ der „sicheren“ und „ungefährlichen“ Windkraft im Vordergrund?
Laut der Studie „Leading Edge erosion and pollution from wind turbine blades“ von Asbjørn Solberg, Bård-Einar Rimereit und Jan Erik Weinbach aus Nowegen gelangen pro Windkraftanlage und Jahr bis zu 62 Kilogramm Mikroplastik in die Umwelt. Das sind bei 30.000 Windkraftanlagen in Deutschland 1.860.000 Kilogramm oder 1.860 Tonnen Mikroplastik – ein unglaubliches Gefährdungspotenzial für die belebte Umwelt.
Demzufolge muss, wie Hauser fordert, die EU Farbe bekennen. Ist sie für die Unterstützung des aus Steuern finanzierten Profits der Windkraftanlagenunternehmer oder für die Gesundheit der Menschen. Die EU-Doppelmoral und -Heuchelei ist inzwischen unerträglich geworden, sodass man sich fragen muss: Braucht man solch eine EU überhaupt noch, denn gerade das fehlende Verbot der Mikroplastikfreisetzung durch Windkraftanlagen zeigt, dass sie bislang gegen die Gesundheit der Menschen arbeitet. Der Verordnung 2025/2365 scheint eine Alibifunktion zuzukommen, um einen besorgten Eindruck zu vermitteln. In der Mikroplastikverseuchung der Umwelt durch Windkraftanlagen bleibt die EU untätig, denn eine aktive Rolle für den Gesundheitsschutz dürfte die Windkraftindustrie strangulieren. Diese Strangulation ist nicht zu erwarten, denn die Windkraft im Rahmen des Green-Deals ist die „heilige Kuh“ der EU.
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