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Alice Weidel: „300 Gigabyte geklaute AfD-Daten, aber kein Hinweis auf mangelnde Rechtsstaatlichkeit.“
Die Co-Vorsitzende der AfD, Dr. Alice Weidel, äußerte sich am Rande einer Wahlveranstaltung in ihrem Wahlkreis am vergangenen Freitag, dem 30. Oktober 2026, zu dem „Daten-Leak“ bei der AfD. Eine Hacker-Gruppe hatte Mitte Oktober rund 420.000 Emails veröffentlicht.
Eine nach neuesten Erkenntnissen äußerst umfangreiche „Datenpanne“ macht der AfD aktuell zu schaffen. Eine Hackergruppe hatte Mitte Oktober knapp 300 Gigabyte Datenmaterial, darunter offenbar rund 420.000 Emails mit über 50.000 angehängten Dokumenten, Datensätze mit Privatadressen, beispielsweise von akkreditierten Journalisten, auch einen zehn Jahre alten privaten Email-Verkehr zwischen Alexander Gauland und Alice Weidel, Kontoauszüge, Spendeninformationen, Mitgliederlisten, Sitzungsprotokolle und Strategiepapiere veröffentlicht. Der Hacker-Angriff Mitte September erfolgte auf Email-Postfächer, die frühere Bundesgeschäftsstelle und AfD-Webseiten von Landesverbänden. Die AfD erklärt, dass die Postfächer des Bundesverbands jedoch nicht betroffen wären.
Wer hinter dem Hacker-Angriff steckt, ist noch nicht bekannt, das gestohlene Datenmaterial wurde am 19. Oktober auf der Internetseite „Hexane.c.c.“ veröffentlicht, darin kann man Einsicht nehmen.
Mag man der AfD durchaus eine gewisse Naivität oder gar Fahrlässigkeit unterstellen, viele der „abgegriffenen“ Daten befanden sich nach bisherigen Recherchen des Investigativ-Teams der Süddeutschen Zeitung offenbar auf relativ leicht zugänglichen Word-Press-Blocks, muss die Öffentlichkeit seit geraumer Zeit erkennen, das Hacker-Angriffe ein Bestandteil der neuen Normalität sind. Hochgesicherte Daten von großen Unternehmen oder auf Teile der vulnerablen Infrastruktur des Landes können jeder Zeit Ziel erfolgreicher Angriffe werden.
Im ständigen Wettrennen um Datensicherheit oder Datenklau ist mal der Eine Hase, mal der Andere Igel. Dass sich die „Investigativ-Teams“ der sogenannten Leitmedien genau wie unseriöse Denunzianten-Plattformen wie zum Beispiel „Correctiv“ nun auf das AfD-Leak stürzen, ist deren Tagesgeschäft. Mal ganz abgesehen davon, welchen Gehalt an öffentlichen Interesse ein zehnjähriger Email-Verkehr zwischen Gauland und Weidel wirklich hat, stürzen sich doch die „AfD-Verächter“ der Mainstream-Medien nur zu gerne wie die Geier auf Interpretationen dergleichen. Der Informationsgehalt ist eben genau das: eine Interpretation.
Nicht hinnehmbar sind jedoch Diskussionen, die im „öffentlich-rechtlichen Rundfunk“, wie dem Deutschlandfunk, darüber geführt werden, ob dieser Datenklau bei der AfD überhaupt strafbar sein sollte ‒ wäre er doch gewissermaßen im „Schutz-Interesse“ der Demokratie.
Wer darf gehackt werden und von wem? Wenn etwas verboten ist, ist es noch lange nicht strafbar? Absurd! Immer wieder zeigen sich im angeblichen Rechtsstaat Tendenzen, Recht zu biegen, Recht zu beugen und die Rechtsprechung genauso auszulegen, wie es gerade in den herrschenden Kontext passt. Mit Diskussionen wie dieser wird der Rechtsstaat weiter zur Bananenrepublik.
Das Daten-Leak der AfD ist ganz gewiss ein Problem für die größte deutsche Partei ‒ so viel dürfte klar sein. Alice Weidel, die Co-Vorsitzende der AfD, zeigte sich am vergangenen Freitag auf einer Vorstandswahl in ihrem Wahlkreis Bodensee besorgt. Man treffe sich beinahe täglich in Krisenstäben. Jedoch legte Weidel Wert auf die Feststellung, dass in all den veröffentlichen Daten bisher nicht ein einziger Hinweis auf mangelnde Rechtsstaatlichkeit „ihrer“ Partei gefunden worden wäre. Das ist bei dem doch recht großen Datenvolumen in der Tat ein Beleg, der nicht von der Hand zu weisen ist.
Wer sensible Daten wie beispielhaft Privatadressen veröffentlicht, ist kriminell und kann den betroffenen Personen damit immensen Schaden zufügen ‒ einmal ganz abgesehen für den Schaden der AfD insgesamt. Die Täter müssen verfolgt, geahndet und bestraft werden. Darüber darf es keine Diskussion geben. Was heute der AfD geschieht, passiert morgen unter Umständen den Grünen. Würde man dann auch derartig unseriöse Debatten im öffentlichen Rundfunk führen? Gerade eben ist ganz Deutschland mit Elif Eralp, die in Berlin Bürgermeisterin werden will, und der linksextremen Partei „Die Linke“ beschäftigt. Der „Spiegel“ hatte ein Wortlaut-Interview mit Eralps Anmerkungen veröffentlicht, in dem die linke Politikerin zugibt, Angst vor ihren eigenen Unterstützern, den Hamas-nahen-Kreisen zu haben. Hier protestiert Anna Lehmann von der linken „taz“ gegen die Veröffentlichung. So willfährig darf man diese Debatten nicht führen. Handelt es sich bei den AfD-Leaks um einen illegalen und rechtwidrigen Datenklau mit Personendaten, so ist das Spiegel-Interview mit Eralp unbedingt von öffentlichem Interesse. Wie will denn eine zukünftige Bürgermeisterin der Bundeshauptstadt gegen Hamas-Strukturen und organisierte Kriminalität zu Felde ziehen, wenn sie bereits in einem Interview Angst hat, den Namen des eigenen Unterstützers Ibrahim Ibrahim auf eine konkrete Frage hin auch konkret zu nennen? Denn diese Linkspartei hat sich zum Großteil mit Stimmen der „Jalla Jalla Intifada-Aktivisten“ in Berlin an die Macht wählen lassen. Die Linke wurde nicht trotz, sondern wegen ihres Antisemitismus gewählt.
Alice Weidel hat am vergangenen Freitagabend in Friedrichshafen eine kluge Feststellung getroffen. Kein Anzeichen mangelnder Rechtstaatlichkeit in 300 Gigabyte geklauten AfD-Daten. Diese Erkenntnis sollte allmählich auch Eingang in die Köpfe derer finden, die eine AfD brandmarken, aber mit brandschatzenden ultra-linken Extremisten in Berlin regieren wollen.
Über die Neuwahlen zum Kreisvorstand im Wahlkreis-Bodensee, am 30. Oktober 2026 im Graf-Zeppelinhaus in Friedrichshafen, wird stattZEITUNG.net noch in dieser Woche ausführlich berichten. Carsten Thiele heißt der neue Vorsitzende, Carola Mackensen ist seine Stellvertreterin, soviel sei bereits verraten.
Bleibt festzuhalten und festzustellen: Wer Daten klaut und sie in den öffentlichen Raum stellt, ist ein Krimineller. Hier gibt es einen glasklaren Straftatbestand. Dieser Straftatbestand unterliegt nicht einer Parteifarbe, sondern ist Rechtsprechung. Punkt.
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