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Im Prozess gegen den sogenannten "Kreuzträger" Udo Schulz, der im Februar vergangenen Jahres vor dem Haus des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Kretschmann in Sigmaringen-Laiz demonstrierte, wurde heute vor dem Landgericht Hechingen eine Einigung erzielt. Schulz entschuldigt sich und warnt vor Nachahmungen. Somit tritt eine Berufungsbeschränkung in Kraft. Die Staatsanwaltschaft fordert 80, die Verteidigung 60 Tagessätze, das Gericht hat soeben 80 Tagessätze a 200€ festgesetzt. Die Verhandlung ist geschlossen. Damit ist Schulz nicht vorbestraft. Dem Angeklagten standen Rechtsanwalt Duzel und Rechtsanwalt Sattelmaier zur Seite. Oberstaatsanwalt Beiter einigte sich in einem Rechtsgespräch mit den Verteidigern von Schulz. Für nähere Informationen lesen Sie gerne den folgenden ausführlicheren Bericht zum Berufungsverfahren (Querdenker entschuldigt sich bei Kretschmann VOL II) auf stattzeitung.org.
Lesen Sie dazu auch den früheren Artikel (Kreuzträgerprozess - ein politisches Urteil) sowie Kommentar (In dubio pro reo!).
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